0

Cart

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit auf alle – auch zukünftigen – Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Shins.ch (nachfolgend shins) und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

 

Angebot und Aufträge

Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware zu Stande.

 

Preise und Versand

Der unverbindliche Verkaufspreis (UVP) versteht sich inklusive MwSt. Bei Bestellungen bis zu CHF 300.00 netto werden

CHF 12.00 Porto (zzgl. MwSt.) und CHF 20.00 Kleinmengenzuschlag verrechnet. Für Bestellungen über CHF 300.00 und bis zu CHF 750.00 netto fallen CHF 12.00 Porto (zzgl. MwSt.) an. Bei einem Rechnungsbetrag über CHF 750.00 netto erfolgt die Lieferung franko Domizil.

SHINS.CH kann ohne Angabe einer Begründung auf eine Vorauszahlung bestehen. SHINS.CH kann alle Bestellungen von sogenannten Vorauszahlern, welche nach 30 Kalendertagen noch nicht bezahlt haben, stornieren.

Etwaige anfallende Nebengebühren wie Nachnahme, Express oder besonderer Logistik- und Transportprozesse gehen zu Lasten des Empfängers.

Die Lieferung der Sache erfolgt inklusive Verpackung. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Massgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen berechtigt, die einzeln berechnet werden.

Der Gefahrenübergang richtet sich nach OR Art. 185ff

 

Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Es können keine Lieferungen an Postfach Adressen vorgenommen werden.

Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins gewährt der Käufer eine angemessene Nachfrist. Bei höherer Gewalt erhöht sich diese Frist um die Dauer des Leistungshindernisses. SHINS.CH haftet nicht für allfällige Schäden aus verspäteter Lieferung.

 

Zahlung

Unsere Rechnungen, sind sofern nichts anders vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Der Käufer kommt nach Ablauf der dreissigtägigen Zahlungsfrist unmittelbar in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für Privatkunden gelten 30 Tage netto.

Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, sämtliche zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit der Forderungseintreibung wie z. B. Mahnspesen, Inkassogebühren, Manipulationsspesen, etc., dem Kunden weiter zu belasten.

 

Gewährleistung und Haftung

Der Käufer hat die Ware innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu prüfen. Allfällige Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen. Ansprüche aus allfälligen Mängeln sind verwirkt, wenn diese der Käufer nicht innert 2 Tagen nach ihrer Entdeckung angezeigt hat. Im Falle von verborgenen Mängeln ist die Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel schriftlich anzubringen, jedoch spätestens drei Monate nach Erhalt der Ware. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung erlöschen alle Ansprüche auf Gewährleistung.

Minderung und Wandelung werden wegbedungen. Liegt ein Mangel vor, so kann der Käufer jedoch Nacherfüllung verlangen. SHINS.CH kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder unverhältnismässig ist. Der Käufer hat SHINS.CH für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Der Käufer hat die Rechnung innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt auf Richtigkeit (wie insbesondere der richtige Preise) zu prüfen. Mängel sind innert 5 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ansonsten gilt die Rechnung als akzeptiert.

Für wesentliche Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung bzw. Nachlieferung, Wandlung oder Preisminderung. Zur Behebung des Mangels hat uns der Käufer eine angemessene Frist einzuräumen.

Schadenersatzansprüche aufgrund eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Sofern diese Nacherfüllung aufgrund von höherer Gewalt bzw. aussergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen nicht zustande kommt, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Die Gewährleistung und eine allenfalls gewährte (gesondert vereinbarte) Garantie erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird oder wenn die Störung auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden, dessen Kunden oder Dritten zurückzuführen ist. Reparaturen, die auf eine nicht fachgerechte Installation, Sturz- und Transportschäden und auf allgemeinen Verbrauch, also Verschleiss, und Verkalkungen zurückzuführen sind, werden weder von der Gewährleistung noch von der Garantie erfasst. Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich bei SHINS.CH geltend zu machen. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Bundesgesetzes über die Produktehaftpflicht (PrHG). Erfüllungsort sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche ist die von SHINS.CH anzugebende Werkstättenadresse.

Wir verpflichten uns, falsch oder mangelhaft gelieferte Ware zurückzunehmen. Rücksendungen von Waren werden nur gegen Voravis und mit unserer Einwilligung an die durch uns vorgegebene Lieferadresse zurückgenommen. SHINS.CH übernimmt die Kosten für den Transport nur, wenn SHINS.CH die Ware abholen kommt. Kosten für Retouren, welche an eine von uns kommunizierte Adresse durch den Käufer durchgeführt werden, sind durch den Käufer zu übernehmen. Die Ware ist in Originalverpackung, mit Kopie des SHINS.CH Lieferscheins auf Risiko und Kosten des Käufers zu retournieren.

Eine weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Kommt es im Gewährleistungsfall zu einem Umtausch, indem das mängelbehaftete Produkt durch ein identisches Neuprodukt ersetzt wird, so beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.

Die Garantiedauer beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum an den Endverbraucher und gilt für Bruch, nicht für durch Kratzer entstandene Mängel.

Im Falle einer Reparatur ist der Kunde verpflichtet die SHINS direkt an SHINS.CH direkt oder an einen von SHINS.CH definierten Handelspartner zu übergeben. In Garantie-Fällen, ist der Kunde verpflichtet einen Garantienachweis vorzulegen mittels, Kaufquittung, Lieferschein oder Rechnung. Beim Wareneingang bei SHINS.CH wird erfasst, ob ein gültiger Garantiebeleg vorliegt. Die eingereichten Belege, mit welchen eine Garantie geltend gemacht werden kann, müssen grundsätzlich eine fortlaufende RG-Nummer aufweisen. Nachträglich eingereichte Belege, welche eine Garantie geltend machen, werden akzeptiert, jedoch wird dabei eine Handlingpauschale von CHF 40.00 erhoben. Bleibt der Nachweis aus, wird ein Kostenvoranschlag für eine Neuproduktion erstellt. 

 

Verbesserung der Produkte

Die SHINS.CH behält sich ausdrücklich zu jedem Zeitpunkt Verbesserungen ihrer Produkte in jeglicher Art vor, die den Nutzen, die Handhabe oder das Design der Produkte verbessern. Solche Verbesserungen bedürfen keiner Informationspflicht an den Käufer, es sei denn durch die Verbesserung ändert sich die ursprüngliche Verwendungsart oder Qualität des Produktes.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von SHINS.CH. Wir behalten uns vor, den Eigentumsvorbehalt bei der zuständigen Behörde eintragen zu lassen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware auf Kosten des Käufers zurückzufordern.

Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmassnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoss gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Massnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

 

Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der restlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.

 

Gerichtstand und anzuwendendes Recht

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und SHINS.CH gilt ausschliesslich Schweizer Recht, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht / CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.

Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – Etzelkofen (BE). Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. In Zweifelsfällen ist diese deutsche Fassung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bindend.